Die Yacht versichern
Die Anschaffung einer Yacht oder eines Segelbootes hat mehr mit dem Kauf eines gewöhnlichen PKW gemein, als allgemein angenommen wird. So ist es auch hier relevant zu entscheiden, inwiefern neben der gesetzlich verpflichtenden Haftpflichtversicherung auch eine Kaskoversicherung, eine angepasste Rechtsschutzversicherung oder eine Insassen-Unfallversicherung zusätzlich in Anspruch genommen werden soll. Welche Yachtversicherung ist also relevant?
Haftpflichtversicherung
Jeglichen bewiesenen Anspruch, den Dritte gegen den Eigentümer der Yacht aufgrund eines Unfalls oder Schadens geltend machen können, deckt die Haftpflichtversicherung ab, ebenso im Bereich PKW. Da der Yachteigner ganzheitlich haftbar gemacht werden kann, ist die Deckungssumme in der Regel angemessen hoch.
Kaskoversicherung
Mit einer Kaskoversicherung kann direkter Schaden abgedeckt werden, etwa ein totaler Verlust, sowie auch Teilschäden und ähnliches. Dabei spielt die so genannte Feste Taxe eine Rolle: sie ist ein fester Wert, auf den sich der Yachteigentümer und die Yachtversicherung geeinigt haben.
Insassen-Unfallversicherung
Kommt es zum Unfall und daraus resultierender Invalidität oder gar Tod der Insassen, übernimmt eine Insassen-Unfallversicherung die kompletten finanziellen Belastungen. Hierbei zahlt der Versicherungsnehmer mit steigender Insassenanzahl mitunter hohe Versicherungssummen.
Yacht-Rechtsschutzversicherung
Die Yacht-Rechtsschutzversicherung gewährleistet Rechtsschutz im Falle von Rechtsstreitigkeiten. Hier können Unannehmlichkeiten in Straf- und Führerscheinangelegenheiten abgedeckt werden, allerdings nur, wenn Sie wirklich im Recht sind - dies gilt bekanntlich für alle Versicherungspolice, nicht nur bei der Yachtversicherung.